Allgemeine Lieferbedingungen

Allgemeine Lieferbedingungen für Intergrierte Schaltungen und Systeme der Dream Chip Technologies GmbH, Steinriede 10, 30827 Garbsen, Deutschland (nachfolgend “DCT” genannt) und ihre verbundenen Unternehmen.

1. Allgemein

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der DCT. Eventuelle Abweichungen oder Ergänzungen erlangen nur dann Rechtswirksamkeit, wenn sie schriftlich und firmenmäßig durch DCT anerkannt wurden. Der Begriff „verbundene Unternehmen“ bedeutet ein Unternehmen, eine Gesellschaft oder eine andere juristische Person, die direkt oder indirekt von DCT kontrolliert wird; oder (ii) DCT kontrolliert. Zum Zwecke dieser Definition bezieht sich das Wort “Kontrolle” auf den direkten oder indirekten Besitz von mehr als fünfzig Prozent (50 %) der Stimmrechte des Unternehmens, der Gesellschaft oder der anderen juristischen Person oder Geschäftsanteile mit Entscheidungsbefugnis für dieses Unternehmen, diese Gesellschaft oder andere juristische Person. Das Unternehmen, die Gesellschaft oder andere juristische Person gilt aber nur so lange als verbundenes Unternehmen, wie ein solches Eigentumsverhältnis bzw. eine solche Kontrolle besteht.

2. Auftragsannahme

Alle Angebote von DCT sind innerhalb ihrer Bindefrist verbindlich. Alle Aufträge an DCT oder deren Niederlassungen werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von DCT rechtswirksam, und es kommt ein Liefervertrag zustande, für den die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DCT Anwendung finden. Ein solcherart zustande gekommener Vertrag schließt ausdrücklich die Anwendung von Einkaufsbedingungen, wie sie auf Bestellformularen oder sonstiger Korrespondenz des Käufers geführt sind, aus.

3. Preise

Es gelten die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise im Allgemeinen in EURO. Bei Angeboten und Auftragsbestätigungen in Fremdwährungen gilt die Bindung an die jeweilige Fremdwährung nur, solange sich der Kurs derselben zum EURO, beginnend mit dem Datum der Auftragsbestätigung, im Vergleich zum Lieferdatum um nicht mehr als ±3 % verändert hat. DCT behält sich das Recht vor, bei Schwankungen von mehr als ±3 % den Preis für die dann noch ausstehenden Lieferungen entsprechend der Kursveränderung neu festzusetzen.

4. Lieferkonditionen

DCT behält sich das Recht vor, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu stellen. Alle Preise verstehen sich FOB (Garbsen, Deutschland) (Versendungsort wird von DCT wie erforderlich festgelegt) gemäß den Incoterms 2010, unverzollt, inkl. Verpackung. Für alle kundenspezifischen Produkte behält sich DCT das Recht vor, eine Mehr- oder Minderlieferung von maximal 10 % des Gesamtauftragsvolumens durchzuführen; es wird die tatsächlich gelieferte Menge berechnet.

5. Zahlungsbedingungen

Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen netto, beginnend vom Rechnungsdatum, zu bezahlen. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder DCT erst nach Vertragsabschluss bekanntgewordene Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern, können die sofortige Fälligkeit aller Forderungen zur Folge haben und berechtigen DCT, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Überfällige Zahlungen werden mit 1,25 % Verzugszinsen pro Monat, vom ersten Tag der Überfälligkeit, nachbelastet. DCT behält sich das Recht vor, Zahlungs- oder Stundungsbedingungen jederzeit zu ändern, sollte die finanzielle Lage oder die Kreditwürdigkeit des Käufers die hier festgelegten Zahlungs¬bedingungen nicht rechtfertigen.

6. Vorauszahlungen

DCT wird für bestimmte Lieferungen und Leistungen Vorauszahlungen fordern. Die Höhe und Vorlaufzeit wird über projektbezogene Verträge schriftlich geregelt.

7. Lieferzeit, Auftragsänderung

Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Für einen bestätigten Auftrag besteht kein einseitiges Rücktrittsrecht. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung, Minderlieferung oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen. Unvorhersehbare und unverschuldete oder außergewöhnliche Ereignisse bei DCT oder seinen Zulieferern oder sonstige für DCT nicht absehbare Behinderungen berechtigen DCT, den Liefertermin um den Zeitraum der Verzögerung zu verschieben. Der Käufer ist unter allen Umständen verpflichtet, alle aufgrund der Auftragserteilung bereits fertiggestellten oder erst begonnenen Produkte abzunehmen. Unbeschadet davon kann DCT Nachbelastungen oder Schadenersatzansprüche geltend machen, die durch eine Minderabnahme hervorgerufen werden.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen bleiben die Produkte Eigentum von DCT. Durch den Einbau der Produkte in andere Geräte erwirbt der Käufer kein Eigentum. Jede Verarbeitung der von DCT gelieferten Produkte erfolgt für DCT. Bei Einbau in fremde Ware durch den Käufer wird DCT Miteigentümer der neu entstandenen Ware, und zwar im Verhältnis der Werte ihrer Produkte zu denen der mitverwendeten fremden Produkte. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die gelieferte Ware oder aus der Verarbeitung entstandene Produkte im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt der Käufer alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen in Höhe des Wertes der gelieferten Produkte an DCT ab. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. DCT ist berechtigt, die Vorbehaltssache sicherzustellen, falls der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere die Vorbehaltssache unsachgemäß behandelt oder mit der Kaufpreiszahlung in Verzug gerät. Der Vollzug der Herausgabe und die Sicher¬stellung gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag und heben die Pflichten des Käufers, insbesondere die Zahlung des Kaufpreises, nicht auf.

9. Schutz- und Urheberrechte

Der Käufer hält DCT schad- und klaglos gegen jegliche Kosten oder Verluste, die aus der Verletzung von Schutz- oder Urheberrechten entstehen und auf Durchführung der Entwürfe, Spezifikationen oder Anweisungen des Käufers zurückzuführen sind. Durch den Kauf eines Produktes von DCT wird dem Käufer unter keinen Umständen ein Schutzrecht abgetreten. DCT verpflichtet sich, den Käufer schad- und klaglos zu halten, wenn Ansprüche aus Verletzung eines in Deutschland wirksamen Schutz- oder Urheberrechtes gegen den Käufer geltend gemacht werden und wenn der Käufer eine derartige Geltendmachung unverzüglich schriftlich mitgeteilt hat. DCT bleibt die Wahl der Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten. Falls die Verwendung der Produkte zu angemessenen Bedingungen für den Käufer nicht möglich sein sollte, beschränkt sich die Verpflichtung von DCT darauf, das Produkt nach eigener Wahl entweder so zu wandeln oder zu ersetzen, so dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder noch nicht eingebaute Produkte zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. DCT haftet nicht für Ansprüche, die auf Schutzrechtsverletzungen beruhen, die aus einem nicht vertragsgerechten Gebrauch des Produkts hervorgehen.

10. Software

Der Käufer hat an Softwareprogrammen, den dazugehörigen Dokumentationen sowie allen nachträglichen Ergänzungen ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht mit den Produkten, für die die Softwareprogramme geliefert wurden, es sei denn in einem zwischen Käufer und DCT eigens abgeschlossenen Softwarelizenzvertrag wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen. Alle sonstigen Rechte verbleiben bei DCT bzw. dem Programmurheber. Der Käufer hat sicherzustellen, dass Dritten oder dritten Ländern diese Programme, Dokumentationen und deren Ergänzungen ohne ausdrückliche Zustimmung von DCT nicht zugänglich sind. Die Software darf vom Käufer ganz oder teilweise keinesfalls nachgebaut, rückkompiliert, dekompiliert, decodiert oder disassembliert werden, außer DCT hat ausdrücklich dazu autorisiert.

11. Warenabnahme

Die angelieferten Produkte sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer zu übernehmen. Die Abnahmeprüfung erfolgt durch den Käufer innerhalb von 7 Tagen, beginnend mit dem Lieferdatum. Wird die Übernahme durch Umstände verzögert, die nicht im Verantwortungsbereich der DCT liegen, gilt als Übernahmedatum die schriftliche Mitteilung der Versandbereitschaft von DCT an den Käufer. Unterbleibt eine schriftliche Mitteilung des Käufers innerhalb der Warenübernahmefrist über eine eventuelle Übernahmeverhinderung, gelten die Produkte als abgenommen. Als Annahme- bzw. Ablehnungskriterium dienen bei kundenspezifischen Produkten die gemeinsam vereinbarten Spezifikationen oder Testbedingungen oder bei Standardprodukten die von DCT veröffentlichten Datenblätter, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültig waren.

12. Gewährleistung

DCT gewährleistet, dass die Produkte bei vertragsgemäßem Gebrauch frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von DCT durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift. Der Käufer hat DCT eine angemessene Frist zur Mängelbehebung zu geben; wird diese verweigert, so ist DCT von der Gewährleistung befreit. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate (ausgenommen Softwareprodukte) gegenüber Geschäftskunden und 24 Monate gegenüber privaten Käufern, sie beginnt mit der Lieferung der Produkte an den Käufer. Gefahrenübergang ist die Übergabe an den Käufer. Der Käufer muss Mängelrügen unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Lieferung der Produkte, schriftlich und mit ausreichender Begründung DCT mitteilen. Mängel, die trotz sorgfältiger Untersuchung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden konnten, müssen unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich und mit ausreichender Begründung DCT mitgeteilt werden. Unterbleibt die unverzügliche Mitteilung, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung entfällt, wenn die Produkte nach der Übernahme unsachgemäß behandelt wurden, durch falsche Verwendung, Missbrauch oder Unfall defekt sind oder nicht nach den von DCT empfohlenen Richtlinien behandelt wurden. Die Gewährleistung gilt nicht für Produkte, die verändert oder durch andere als von DCT autorisierten Mitarbeitern umgebaut wurden oder von einer anderen Quelle als von DCT oder ihren Wiederverkäufern erhalten wurden. Rücklieferungen werden nur nach vorheriger Zustimmung durch DCT entgegengenommen und sind mit einer von DCT einzuholenden RMA-Nummer der Genehmigung zur Materialrücksendung zu versehen. Zum Schutz der Produkte soll vom Käufer die Originalverpackung verwendet werden. Im Gewährleistungsfall übernimmt DCT die Transportkosten. Ein Gewährleistungsfall verlängert nicht die ursprüngliche Gewährleistungsfrist von 12 Monaten. Bei ungerechtfertigten Beanstandungen ersetzt der Käufer DCT alle entstandenen Kosten. Forderungen des Käufers, die sich über die Verpflichtungen aus der Gewährleistungspflicht hinausgehend ergeben, werden ausgeschlossen. Enthalten die Produkte Software, leistet DCT Gewähr für die im Wesentlichen spezifikationsgerechten Leistungen der Software zum Zeitpunkt der Lieferung, vorausgesetzt die Software wurde ordnungsgemäß auf der von DCT empfohlenen Hardware installiert. DCT übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Käufers entspricht, die Software ununterbrochen und fehlerfrei läuft. DCT übernimmt keine Gewähr für Fehler die z.B. durch falsche Lagerung der Datenträgermedien, Zusatzinstallation von anderer Fremdsoftware, Betriebssystemänderungen, Hardwareänderungen oder Ähnlichem, entstehen. Die Gewährleistung für Software sowie für Updates / Upgrades von bestehender Software oder Teile davon sind auf 3 Monate beschränkt.

13. Höhere Gewalt

DCT haftet nicht für Verzögerungen und Schäden verursacht durch Nichterfüllung des Auftrages infolge höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gelten solche ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisse, auf die DCT keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Zu den Ereignissen höhere Gewalt zählen, aber nicht beschränkt darauf: Naturkatastrophen, Bürgerkrieg, Aufstände, Streiks, Feuerschäden, Überschwemmungen, Erdbeben, Arbeitsaufstände, Epidemien, behördliche Verfügungen oder andere von DCT nicht zu vertretende Hindernisse, Embargos, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, unvorhersehbare Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmengen. Streik, Aussperrung, Boykott oder andere Arbeitsaufstände gelten als höhere Gewalt, auch wenn DCT selbst davon betroffen oder Teilnehmer ist. Höhere Gewalt, die Zulieferer von DCT betreffen, entbinden DCT ebenso von jedweder Haftung. Wird die Störung die Lieferung infolge höherer Gewalt um mehr als 3 aufeinanderfolgende Monate (bzw. in Erwartung einer Überschreitung von mehr als 3 aufeinanderfolgenden Monaten) überschritten, so ist DCT zum Rücktritt von Vertrag oder Teilen davon ohne Haftung gegenüber dem Käufer berechtigt.

14. Haftungsbeschränkung

Außer den ausdrücklich genannten Ansprüchen aus dem Titel der Gewährleistung, haftet DCT und ihre verbundenen Unternehmen gegenüber dem Käufer nicht für Geschäftsverluste, Verlust von Firmenwerten, Gewinnen, Profiten, Produktion und Daten, sowie für Ansprüche durch Kunden des Käufers und all anderen indirekten, speziellen Schäden, Schadenersatz und Folgeschäden, die auf Seiten des Käufers auftreten. In jedem Fall ist die Haftungsobergrenze für DCT pro Schadensfall mit dem Höchstbetrag des zwischen DCT und dem Käufer erzielten einfachen Vorjahres¬umsatzes des betreffenden Produktes begrenzt.

15. Schadloshaltung

Erhebt ein Dritter gegen DCT Haftungsansprüche aus Verlusten oder Schäden, gleich wie diese im Zusammenhang mit der Ausführung von Services bzw.der Lieferung von Produkten entstanden sind, so wird der Käufer DCT insoweit, als die Haftung von DCT durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt ist, entschädigen, verteidigen und schadlos halten.

16. Geheimhaltung

Der Käufer anerkennt, dass alle durch DCT mitgeteilten technischen, kommerziellen und finanziellen Daten vertrauliche und geheime Informationen von DCT und/oder deren Tochtergesellschaften sind. Der Auftraggeber darf diese vertraulichen Informationen keiner Drittpartei mitteilen und keine solche vertraulichen Informationen zu anderen Zwecken verwenden als den zwischen DCT und dem Käufer vereinbarten Zwecken.

17. Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus einem Liefervertrag gemäß Pkt. 2 ist Hannover, auch wenn Lieferungen durch eine Niederlassung von DCT durchgeführt wurden. Für Lieferverträge gilt ausschließlich deutsches Recht. Alle aus oder in Zusammenhang mit den Lieferverträgen sich ergebenden Streitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (IHK) Paris von einem gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichter endgültig entschieden. Ort des Schiedsverfahrens ist Hannover, Verfahrenssprache ist Deutsch. Der Käufer kann seine Rechte und Pflichten aus solchen Lieferverträgen nur mit schriftlicher Zustimmung von DCT übertragen. Die gelieferten Produkte können den Ausfuhrkontrollvorschriften von Deutschland, der Europäischen Union oder anderer Staaten unterliegen. Der Re-Export kann die Genehmigung der jeweils zuständigen Behörden erfordern. Der Käufer ist für die Einhaltung der Export-Kontrollbestimmungen gegebenenfalls bis zum Endverbraucher verantwortlich und verpflichtet sich ausdrücklich, DCT vollkommen schad- und klaglos zu halten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.